Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Kundenunternehmen – RF Personalberatung
1. Vertragsabschluss
Ein Vertrag kommt durch die Annahme unseres individuellen Angebots (z. B. per E-Mail oder Unterzeichnung) zustande. Diese AGB sind fester Bestandteil jedes Auftrags.
2. Unsere Leistungsmodelle
Modell A: Premium-Suchauftrag (Unser Standard)
Gezielte Besetzung Ihrer Vakanz mittels Direktansprache (Headhunting), Performance Social Media Kampagnen, Google Ads und Multiposting.
- Mitwirkung & Bildrechte: Der Kunde stellt geeignetes Foto- und Videomaterial für die Kampagnen zur Verfügung. Er versichert, dass er über die entsprechenden Nutzungsrechte verfügt und stellt die RF Personalberatung von Ansprüchen Dritter frei.
- Systemzugriff: Der Kunde erhält Zugriff auf unser DSGVO-konformes Bewerbersystem nach schriftlicher Einwilligung der Kandidaten.
- Zahlungsstruktur:
- 40 % des voraussichtlichen Gesamthonorars werden bei Beauftragung als Vorauszahlung fällig. Diese dient der Deckung von Marketing- und Research-Kosten und ist unabhängig vom Vermittlungserfolg nicht rückerstattungsfähig.
- Die weiteren Honorarschritte richten sich nach der gewählten Option in Punkt 4.
Modell B: Talent-Pool (Proaktive Vorstellung)
Proaktive Vorstellung anonymisierter Profile qualifizierter Talente aus unserem Netzwerk.
- Exklusivität: Profile werden dem Kunden exklusiv für 5 Werktage präsentiert. Ohne Rückmeldung innerhalb dieser Frist erlischt die Exklusivität.
- Zahlungsstruktur: Das Honorar wird individuell im Angebot vereinbart. Die Fälligkeit tritt mit Abschluss des Arbeitsvertrags ein.
3. Honorarberechnung & Zahlungsziele
- Nettopreise: Alle Honorarsätze verstehen sich als Nettobeträge zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- Berechnungsbasis: Das Honorar basiert auf dem Bruttojahreszielgehalt des ersten Beschäftigungsjahres. Dies beinhaltet alle fixen und variablen Anteile (wie Tantiemen, Provisionen, Boni, Weihnachts-/Urlaubsgeld) sowie alle weiteren geldwerten Vorteile.
- Zahlungsziel: Alle Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist die RF Personalberatung berechtigt, die weitere Bearbeitung laufender Aufträge bis zum Ausgleich der Forderungen einzustellen. Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
4. Nachbesetzungs-Optionen (Gilt für Modell A & B)
Sofern im Angebot nicht anders vereinbart, kann der Kunde zwischen zwei Absicherungsmodellen wählen:
- Option 1 (Kostenreduzierte Nachbesetzung): Kündigt ein Kandidat innerhalb der ersten 3 Monate selbst, führt die RF Personalberatung eine einmalige, kostenreduzierte Nachsuche für dieselbe Position durch. Hierbei wird kein neues Vermittlungshonorar fällig, der Kunde trägt jedoch eine Pauschale für die erneuten Marketing- und Beschaffungskosten (gemäß individuellem Angebot).
- Option 2 (Honorarstaffel / Nachbesetzungs-Schutz): Das Resthonorar wird gesplittet: 75 % werden bei Vertragsunterzeichnung fällig und die verbleibenden 25 % nach Ablauf der ersten 3 Monate der Beschäftigung des Kandidaten. In diesem Fall trägt der Kunde das Risiko einer Neubesetzung bei vorzeitigem Ausscheiden selbst; eine weitere kostenreduzierte Nachsuche entfällt.
5. Vorzeitiger Projektabbruch (Modell A)
Wird ein Suchauftrag seitens des Kunden vorzeitig abgebrochen oder die Stelle anderweitig besetzt, verbleibt die geleistete Vorauszahlung (40 %) in voller Höhe bei der RF Personalberatung zur Abdeckung der bereits getätigten Investitionen in Marketing-Kampagnen und Personalressourcen.
6. Umgehungsschutz & Meldepflicht
- Meldepflicht: Der Kunde informiert uns innerhalb von 5 Werktagen nach Vertragsunterzeichnung über die Einstellung eines Kandidaten und weist das vereinbarte Bruttojahresgehalt nach.
- Feedback: Der Kunde gibt innerhalb von 5 Werktagen Rückmeldung zu vorgestellten Profilen oder Terminvorschlägen.
- Kettenvermittlung: Die Weitergabe von Kandidatendaten an Dritte ist honorarpflichtig. Der Anspruch besteht auch dann, wenn ein Kandidat innerhalb von 12 Monaten nach Erstvorstellung für eine andere als die ursprünglich vorgesehene Position im Unternehmen eingestellt wird.
7. Haftungsausschluss
Wir prüfen alle Angaben mit kaufmännischer Sorgfalt. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen (ausgenommen Kardinalpflichten sowie Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit). Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit der Eigenangaben der Bewerber oder deren künftige Arbeitsleistung.
8. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der RF Personalberatung. Änderungen bedürfen der Schriftform.