Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Kundenunternehmen – RF Personalberatung

 

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen der RF Personalberatung im Rahmen der Personalvermittlung und -beratung für Kundenunternehmen.
Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kundenunternehmen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

2. Leistungen

Die RF Personalberatung unterstützt Kundenunternehmen bei der Suche und Auswahl qualifizierter Fach- und Führungskräfte. Zu den Leistungen zählen insbesondere:

  • die aktive Suche, Auswahl und Ansprache geeigneter Kandidatinnen und Kandidaten,
  • die Erstellung und Übermittlung anonymisierter Bewerberprofile auf Basis des Anforderungsprofils,
  • die strukturierte Begleitung des Auswahlprozesses bis zur erfolgreichen Besetzung.

Vor der Weitergabe persönlicher Daten und Bewerbungsunterlagen wird in jedem Fall die Zustimmung des jeweiligen Kandidaten oder der Kandidatin eingeholt.
Ein Vermittlungserfolg kann nicht garantiert werden. Eine rechtliche oder fachliche Prüfung der Angaben erfolgt durch RF Personalberatung nicht; diese obliegt dem Kundenunternehmen.

3. Zahlungsbedingungen

Das Vermittlungshonorar wird bei erfolgreicher Vermittlung fällig, d. h. mit Abschluss eines Arbeits-, Dienst- oder freien Mitarbeitervertrags zwischen dem Kundenunternehmen und einem durch die RF Personalberatung vermittelten Kandidaten.
In der Regel richtet sich das Honorar nach einem vereinbarten Prozentsatz des Bruttojahreszielgehalts (inkl. Boni, Prämien, geldwerter Vorteile) des vermittelten Kandidaten. Die genauen Konditionen werden individuell im Vermittlungsvertrag vereinbart.
Zusätzlich kann die RF Personalberatung Vorauszahlungen oder Pauschalen zur Abdeckung von Leistungen wie Marketing, Active Sourcing oder Anzeigenkampagnen berechnen – z. B. pauschal 2.500,00 €.
Diese Vorauszahlungen sind unabhängig vom Vermittlungserfolg, werden jedoch mit dem im Erfolgsfall fälligen Vermittlungshonorar verrechnet.
Bei Bedarf können Teilzahlungsmodelle vereinbart werden, z. B.:

  • 40 % bei Projektstart oder Freigabe des Suchprofils,
  • 60 % bei erfolgreichem Abschluss eines Vertrags mit dem Kandidaten.

Kommt es innerhalb von 12 Monaten nach Profilvorstellung zur Einstellung, gilt dies als vermittlungsrelevant und das Honorar wird in voller Höhe fällig.

4. Bewerberprofile & Datenschutz

Die RF Personalberatung stellt zunächst anonymisierte Bewerberprofile zur Verfügung. Personenbezogene Daten werden ausschließlich nach Zustimmung der Kandidatin oder des Kandidaten weitergeleitet.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Auf Wunsch kann ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO geschlossen werden.
Alle vom Kunden erhaltenen Informationen sowie weitergeleitete Daten und Unterlagen sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.

5. Freigabe & Entscheidungsfrist

Vorgestellte Bewerber:innen gelten als exklusiv durch die RF Personalberatung präsentiert, sofern nicht innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt des vollständigen Bewerberprofils mit persönlichen Daten ein nachweislich bereits bestehender Kontakt schriftlich angezeigt wird.
Kundenunternehmen verpflichten sich, innerhalb von 10 Werktagen nach Erhalt eines Profils Rückmeldung zum weiteren Vorgehen zu geben (z. B. Einladung, Absage, Rückfragen).
Eine verspätete Rückmeldung kann zur Deaktivierung des Vorschlags führen.

6. Abwerbungsverbot

Das Kundenunternehmen verpflichtet sich, während der laufenden Zusammenarbeit sowie bis zu 12 Monate nach deren Beendigung, keine von der RF Personalberatung vorgestellten oder vermittelten Kandidatinnen oder Kandidaten aktiv abzuwerben – unabhängig davon, ob es zu einer Einstellung kam.
Im Falle eines Verstoßes wird ein vollständiges Vermittlungshonorar fällig. Dies gilt auch dann, wenn es zu einer späteren Einstellung außerhalb der ursprünglichen Vermittlung kommt.

7. Nachbesetzung bei Kündigung

Kündigt ein durch die RF Personalberatung vermittelter Kandidat oder eine vermittelte Kandidatin das Arbeitsverhältnis innerhalb der ersten drei Monate nach Arbeitsbeginn, kann nach Rücksprache eine einmalige kostenfreie oder kostenreduzierte Nachbesetzung angeboten werden.
Ein Anspruch darauf besteht nicht automatisch. Die Entscheidung über eine Nachbesetzung erfolgt im Einzelfall unter Berücksichtigung:

  • der Kündigungsgründe,
  • des bisherigen Aufwands im Suchprozess,
  • sowie der vertraglich vereinbarten Konditionen.

Kündigt das Kundenunternehmen das Arbeitsverhältnis, besteht kein Anspruch auf Nachbesetzung, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart.

8. Haftung

Die RF Personalberatung haftet ausschließlich bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit, insbesondere für die Richtigkeit der Angaben der Kandidatinnen und Kandidaten oder deren zukünftige Leistungen im Unternehmen, ist ausgeschlossen.

9. Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig, der Sitz der RF Personalberatung.
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.

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